Fernwärme in der Vogelstange

Die Bewohner in der Vogelstange sind der HanseWerk Natur GmbH ausgeliefert. Denn sie wohnen in einem Gebiet mit sogenanntem Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme. Sie dürfen keine andere Heizung einbauen. Es gibt nur Fernwärme, die sie zwangsweise von HanseWerk Natur GmbH abnehmen müssen.

Bekanntlich will die Gemeinde die zukünftige Wärmeversorgung per öffentlicher Ausschreibung neu vergeben. Für den Fall, dass kein neuer Wärmeversorger gefunden wird, versorgt die HanseWerk Natur GmbH ihre Kunden weiter. Vorsorglich hat sie dazu die Verträge mit ihren Kunden in der Vogelstange zum 31.10.2018 schon mal gekündigt und gleichzeitig geänderte Preisregelungen „angeboten“. Es ist ein Angebot, das die Kunden nicht ablehnen dürfen. Denn es besteht wie gesagt Anschluss- und Benutzungszwang.

Die neuen Preisregelungen sehen u.a. vor, dass die Kunden unabhängig von ihrem Wärmeverbrauch einen monatlichen „Grundpreis“ in Höhe von 43,66 Euro zahlen sollen. Das sind 523,92 Euro pro Jahr, auf die dann erst noch die eigentlichen Verbrauchskosten aufgeschlagen werden. Egal also, wie gut das Haus oder die Wohnung isoliert sind oder wie sparsam der Kunde mit der Energie umgeht: In jedem Fall kostet ihn der Anschlusszwang 523,92 Euro jährlich!

Abhängig von ihrer Wohnfläche und ihrem bisherigen Verbrauch müssen die Kunden mit 60-100% höheren Wärmepreisen rechnen! Und sie können sich sicher sein, dass es dabei nicht bleibt: Der Grundpreis soll zukünftig jährlich, der Arbeitspreis halbjährlich geändert werden.

Bereits 2009 hatte das Bundes­kartell­amt eine Unter­suchung der Fern­wärmepreise gestartet. Sieben der betroffenen Anbieter mit insgesamt rund 30 Fern­wärmenetzen gelang es nicht, die Beamten im Bundes­kartell­amt von der Angemessenheit ihrer Preise zu über­zeugen. Gegen sie leitete die Behörde förmliche Miss­brauchs­verfahren ein. Hierzu zählte auch die E.ON Hanse Wärme GmbH, Hamburg, die sich später in HanseWerk Natur GmbH umbenannte.

2015 mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg die HanseWerk Natur GmbH ab. Diese hatte Briefe an ihre Fernwärmekunden zur „Umstellung der Preisgleitklausel“ und Erhöhung des Arbeitspreises um 13,4 Prozent und des Grundpreises um 49,2 Prozent verschickt. Die Verbraucherzentrale Hamburg sah in dem Vorgehen einen Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Wettbewerbsrecht.

Dabei gibt es § 29 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB. Der verbietet Energie-Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen. Doch das gilt seltsamerweise nur für Strom und Gas, nicht aber für Fernwärme. Hier bedarf es dringend einer bundesgesetzlichen Änderung.

Die Gemeinde hat für das Wohngebiet Vogelstange eine besondere Fürsorgepflicht. Auf Antrag der UWF hat der Hauptausschuß am 31.01.18 entschieden, dass die neuen Vertragsentwürfe und die Preisfestsetzungen, die ab 01.11.18 gelten sollen, von einem unabhängigen Gutachter überprüft werden.

Bis heute wurde den Betroffenen das Prüfergebnis nicht mitgeteilt. Auch die Ausschreibung lässt auf sich warten.

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